Untersuchungshaft, Prozess, Strafvollzug,
Freilassung
In der Untersuchungshaft in Berlin-Hohenschönhausen
erlebte ich in den ersten Tagen zunächst die Wiederankunft meiner
DDR-U-Haft-Zeit, denn 1984 hatte ich bereits in einer Stasi-Untersuchungs-Haft
eingesessen. Wie zahlreiche Situationen, die prompt und zudem unerwartet
auftreten und außerdem eine radikale Situationsveränderung herbeiführen
möchte das Unterbewußtsein es zunächst nicht wahrhaben,
während Bewußtsein, Körper und Sinne keine Wahl haben,
mit der neuen Situation irgendwie umzugehen. Das Ereignis ist zu plötzlich
über einen hereingebrochen und verändert die bisherige Situation
allem subjektiven Anschein nach zu drastisch, sodaß das psychische
Verdauungsorgan, nachdem der Brocken geschluckt werden mußte, ihn
zunächst nicht fassen kann und permanent als Fremdkörper wieder
ausstoßen möchte. Es deprimiert, die Tatsache anerkennen zu
müssen, daß sich dies als illusorischer Wunsch heraus-
stellt. Statt den Brocken wieder
loszuwerden bleibt einem nichts anderes übrig, als ihn irgendwie zu
verdauen, wobei einem die Zeit und die Ge-
wohnheit dabei helfen.
.
1984 hatte ich ein halbes Jahr in
Untersuchungshaft gesessen, deshalb ging ich auch diesmal von mehreren
Monaten U-Haft aus. Als es dann am Ende nur etwas über zwei geworden
sind war ich froh, denn Untersu-
chungshaft bedeutet vor allem, in
nagender Ungewißheit über das zu erwartende Strafmaß
den ganzen Tag bei ausschließlich künstlichem Licht mehr oder
weniger herumzuvegetieren. Die Zelle ist nichts weiter als eine Körperkonservierungsbox
auf dem Minimal-Level des Überlebensmodus. In der Anfangszeit wird
dieses Vegetieren noch durch mehrstündige Verneh-
mungen unterbrochen, deren Gehalt
ähnlich wie das Zellenleben zu einer Distanz zum Leben führen.
Als zum Vegetieren und zur bloßen Konser-
vierung Gezwungener redet man aus
der Distanz eines Halbtoten über Aspekte seiner lebendigen Vergangenheit.
Man betrachtet sie aus einer befremdlichen Perspektive durch die aufgezwungene
Brille einer unter-
stellten Straftat, auch wenn sie
für einen selbst keine solche ist. Wenn diese Vernehmungen dann irgendwann
abgeschlossen sind wird das verordnete Herumlungern zum Dauerzustand, der
durch das Lesen meist langweiliger Bücher und, wenn man nicht in Einzelhaft
zubringt, Würfel-
spielen, Gymnastik und Gesprächen
ein bischen abwechslungsreicher werden soll.
Was meine anfängliche Befürchtung
betraf, durch die Situation von der Vergangenheit eingeholt zu werden,
so stellte es sich bald als bloßes Phantasie-Produkt der Verunsicherung
heraus, wie es häufig der Fall ist, wenn Menschen plötzlich mit
extrem veränderten Situationen konfrontiert sind, deren Ausmaß
sie noch nicht richtig einschätzen können und daher Überfremdung,
Absorption, Überforderung und Identitätsverlust befürch-
ten. Ich bin über diese während
der neuerlichen Haft gemachte Erfah-
rung dankbar, trotz Rückführung
in die unangenehmen Aspekte der Vergangenheit letztlich von dieser nicht
mehr zurückgeholt werden zu können. Wenn der Lebensgeist aus
dem Käfig gewachsen ist, an dessen Gitterstäben er einst rüttelte,
um der Verwirklichung seiner Vorstellungen Nachdruck zu verleihen, dann
passt er nicht mehr in diesen Käfig hinein, sobald diese Vorstellungen
über eine längere Zeit Wirklichkeit geworden sind. Zum freien
Menschen bin ich im Grunde erst richtig in dieser zwei-
ten Gefängniszeit geworden,
indem ich gerade durch die Gestrigkeit der plötzlich aufgezwungenen
Situation eine grundsätzliche Unabsorbierbar-
keit an mir feststellte, die ich
ohne diese- meine neue Freiheitsselbst-
verständlichkeit extrem herausfordernden-
Umstände an mir so nicht hätte erfahren können. Äußere
Einflüsse wie der zwar seltene, aber immerhin zustandegekommene Besuch
meiner Freundin und eines Be-
treuers aus der bundesdeutschen
Botschaft, die gemeinsame Haftzeit
mit Gefangenen aus der BRD, darunter
auch EX-DDR-Bürgern und die regelmäßige Fortführung
eines Mindestmaßes meiner westlichen Ge-
nußgewohnheiten (Tabak, Cafe)
trugen auch etwas dazu bei.
Formalverteidigung
Was meine strafrechtliche Verteidigung
anging so hatte ich -für mich selbstverständlich- Rechtsanwalt
Schnur beauftragt, diese zu über-
nehmen, aber er antwortete auf meinen
Brief nicht, sodaß ich auf
Honeckers Häftlingsdealer Vogel
angewiesen war, der mich in Gestalt seines Kanzlei-Kollegen Starkulla formal
vertrat. Es handelte sich für
ihn tatsächlich bloß
um eine formale Angelegenheit, denn die argu-
mentative Verteidigung hatte für
dieses Anwaltsbüro keine Relevanz,
da sie gegen die finanziellen Argumente
eines späteren Freikaufs
nichts als überflüssiges
Geschwätz waren. Insofern waren die Anwälte
Vogels echte Realisten, jedoch hätte
eine argumentative Verteidigung dem Angeklagten in seiner Situation der
Verächtlichmachung und hohen
Strafandrohung durchaus nicht schlecht
getan.
Es ging Vogels Abgesandtem nur darum,
den späteren Freikauf zu er-
möglichen. Nachdem Starkulla
meine Verteidigung offiziell übernommen hatte, bekam ich Wochen später
einen Brief von Schnur, der mir erklärte, warum er sich erst jetzt
melden konnte. Ihn zu beauftragen war nun nicht mehr möglich. Nichtsdestotrotz
besuchte er mich eines Tages unverhofft und fragte mich über meine
in Westberlin lebenden Ex-Weimarer Freunde aus. Zum Glück antworte
ich nichts weiter als daß es ihnen gut ginge und sie jetzt das Abitur
nachholen. Vier Jahre später wurde Schnur als ein Schwergewicht des
organisierten Verrats und der vermutlich größte Stasi-Spitzel
der DDR-Geschichte enttarnt. Seitdem glaube ich, den wahren Grund seines
damaligen Besuches zu kennen.
Anklageschrift
Als ich im Dezember 1986 die Anklageschrift
bekam war ich froh, denn sie bedeutete das ziemlich sichere Zeichen dafür,
daß ich nicht mehr lange in Untersuchungshaft sitzen würde und
so hätte auch meine Ungewißheit über das zu erwartende
Strafmaß bald ein Ende. Die Anklage machte -wie nicht anders zu erwarten
gewesen war- ihrem Namen alle Ehre. Man wurde hier bereits verurteilt,
nicht zu Haftjahren, aber moralisch und psychologisch, indem man als niedere
und destruktive Persönlichkeit behandelt wurde. Der Prozess war auf
den 8.Januar 1987 angesetzt.
Prozesstag
Als es Wochen nach Erhalt der Anklageschrift
zum Prozeß beim Bezirks-
gericht Berlin-Lichtenberg kam,
war ich auf das Maximum an Strafe, also 8 Jahre zwar emotional vorbereitet,
ging aber realistisch trotzdem von weniger aus und hoffte auch auf eine
vorzeitige Entlassung durch Frei-
kauf. Zur Prozesseröffnung
und zur Urteilsverkündung ließ man kurz meine Freundin und die
westdeutschen Journalisten hinein. Den Pulk dieser in-
formationshungrigen Meute werde
ich nie vergessen, weil ihr aufgeregtes Gebahren in heftigem Kontrast zu
meiner existenzgeerdeten, medienab-
stinenten und langweiligen U-Haft-Realität
stand, wohingegen sie die
rasenden Dienstleister medialer
Kurzweiligkeit verkörperten. Sie er-
schienen mir irgendwie wie hysterische,
geile Tiere. Und die Mehrzahl unter ihnen war es vermutlich auch.
Nach der Verkündung des Urteils
wegen ungesetzlicher Grenzverletzung
zum Zwecke der Verschiebung der
Staatsgrenzen zwischen DDR und Westberlin war meine Freundin von der Höhe
der Strafe schockiert. Denn ich hatte 20 Monate zuzüglich einer 18monatigen
Reststrafe zu verbüßen. Diesmal stimmte zumindest der Terminus
Freiheitsentzug, denn da ich nun Westberliner war und in der Freiheit lebte,
handelte es sich tatsächlich um einen Entzug derselben, wohingegen
es sich bei meiner 1984er Verur-
teilung als DDR-Bürger nicht
um Freiheitsentzug, sondern genau genom-
men um Haftverschärfung handelte,
da ich ja aus meiner Sicht in der DDR ohnehin in einem riesigen Gefängnis
lebte.
Die 38 Monate Gesamt-Strafe nahm
ich ziemlich gelassen auf, weil ich mit einer höheren Strafe gerechnet
hatte und zudem wußte, daß ich aufgrund des Freikaufs vermutlich
allenfalls die Hälfte der eigentlichen Strafe von
20 Monaten absitzen werde.
Herr Nelius, ein Betreuer der Ständigen
Vertretung der BRD in der DDR, sprach sogar von einer baldigen Entlassung,
aber auf dererlei Quasi-Zu-
sagen gab ich nichts, weil die Enttäuschung
umso grösser sein würde, wenn sie nicht eintraten. Und über
den Zeitpunkt der Freilassung ent-
schied ja letztlich die DDR.
Als meine Freundin dann nach Prozessende
für ein paar Minuten zu mir durfte, saß ich noch immer
auf dem Anklagestuhl. Den Schock darüber , für so eine
Handlung mindestens ein Jahr und sogar bis zu 8 Jahren im DDR-Gefängnis
sitzen zu müssen hatte ich am Festnahmetag und in den ersten U-Haft-Tagen
hinter mir. Bezüglich des Strafmaßes konnte mich nach diesem
Schock eigentlich nichts mehr umwerfen. Doch meiner Freundin ging es an
diesem Tag ganz anders. Wenn Bestrafung vor allem Wirkung auf die Psyche
haben soll, so hatte man an diesem Tag eigentlich vor allem sie bestraft.
Und das noch grundloser als man es mit mir getan hatte.
Strafvollzug Bautzen II. Ein Vergleich
Als ich Ende Januar nach einer mehrstündigen
Fahrt ins Ungewisse- denn niemand hatte mir vorher gesagt, wo es hingehen
würde- im Strafvollzug Bautzen ankam, war ich positiv überrascht.
Ich hatte es mir nach meinen Erfahrungen mit der DDR-Haft schlimmer vorgestellt.
Es sind die kleinen Details, die den mehr oder weniger großen Unterschied
machen. Details, die von einer objektivitätsorientierten Faktenfocussierung
oft nicht erfaßt oder nicht so abgebildet werden können, daß
ihre reale Wirkung wirklich-
keitsnah nachvollziehbar wird.
Nach den kleinen positiven Überraschungen
beim ersten Gefangenen-
kontakt und bei Betrachten der Zelle,
in der ich wohnen sollte registrierte ich in den Folgetagen nach meiner
Ankunft unter anderem noch folgende angenehme Unterschiede.
In Bautzen II gab es wenige Ein-
viele Zwei und wenige Drei-Personen-
Zellen. Da die in den Einzelzellen
zubringenden Gefangenen während der Arbeit und beim abendlichen Fernsehen
mit den anderen Gefangenen zusammen waren bedeutete die Einzelhaft keine
Isolation, für manche bedeutet sie sogar den Luxus des individuellen
Rückzugsraumes. Im Gegensatz z.B. zu den flächendeckend mit je
2 Dreistockbetten aus-
gestatteten offenen Zellen im Strafvollzug
Karl-Marx-Stadt, die immer offen waren und daher den übrigen ca 70
Gefangenen jederzeit Zutritt gewährten, sodaß Ruhe und Rückzug
nicht möglich waren.
In Bautzen II hatte jede Zelle ihr
eigenes Radio und wenn einem das, was gerade gespielt wurde, nicht gefiel,
konnte man es ausstellen. In
Gefängnis Karl-Marx-Stadt dröhnte
das Radio über den Flur und bohrte seine DDR-Schlagermusik und realsozialistischen
Siegesbilanzen auf dem Flur und in den Zellen in 200 Ohren, ohne daß
irgendein Gefangener sich dem Lärm entziehen konnte.
In Bautzen II konnte man andere Mitgefangene
in dessen Zellen besu-
chen, um mit ihnen bei einer Tasse
westdeutschem Cafe Aquarell zu malen oder Karten zu spielen. Dazu
ließ man sich in der betreffenden Zelle der Mitgefangenen einschließen,
um während dieser Zeit von anderen Gefangenen nicht gestört zu
werden. In Karl-Marx-Stadt war dies niemals möglich.
In Bautzen II waren Gefangene eingesperrt,
deren Sozialisation nicht, wie bei zwei Dritteln der Gefangenen in Karl-Marx-Stadt
in Schultoiletten, Hilfsschulen, Jugendwerkhöfen und im Gefängnissen
stattgefunden hatte.
Vor dem Gesetz sind zwar alle gleich,
aber wenn das Gesetz eines des Unrechts ist bedeutet eine solche Gleichheit
die zusätzliche Strafe,
permanent mit Menschen zusammenleben
zu müssen, mit denen man unter freien Umständen keine fünf
Minuten verbringen würde.
In Bautzen II hörten wir mindestens
eine Stunde vor dem regulären
Arbeitschluß mit dem Arbeiten
auf, unterhielten uns, laßen Zeitung, tranken Cafe und spielten
Karten, da -im Gegensatz zum Stravollzug Karl-Marx-Stadt- niemand zugegen
war, der uns beim Arbeiten überwachte.
Auch gab es, wie es in DDR-Haftanstalten
sonst üblich war. keine zu absolvierenden Belehrungstunden bei kleineren
Normverstößen.
Die Wände dekorierende Spruchtafeln
mit Parolen wie z.B. "Wenn Du nicht willst, zwingen wir Dich" fand ich
-im Gegensatz zum DDR-Strafvollzug- in Bautzen II keine einzige vor.
Ich könnte noch einige weitere
Beispiele aufzählen, aber bereits die hier genannten fünf enthalten
soviel erhebliche Hafterleichterungen, daß die beiden Gefängnisse
im Grunde völlig unterschiedliche Strafmaße vollzogen. Denn
nicht nur die zeitliche Urteilshöhe bestimmt das Strafmaß, sondern
natürlich auch die Bedingungen, unter denen die Strafe verbüßt
werden muß.
Bautzen II war ein Gefängnis
für besondere Fälle. In den unteren, den DDR- Etagen saßen
Dissidenten wie Rudolph Bahro ein, in der oberen Etage brachten wegen DDR-Flucht-Hilfe
und Spionage zu hohen Strafen verurteilte Bundesbürger zu. Meine Vermutung
ist, daß diese vergleichs-
weise leichten Haftbedingungen darauf
zurückzuführen sind, daß es sich um Gefangene handelte,
die einen hohen Wert für die DDR besaßen. Entweder, weil man
sie als Objekte im Gefangenenaustausch mit den eigenen im westlichen Ausland
inhaftierten Spionen benötigte oder weil für die vorzeitige
Entlassung durch Freikauf mehr Geld bezahlt wurde als für normale
DDR-Bürger, die aus der Haft heraus in die BRD freigekauft wurden.
Der Austausch- und Geldwert ist die eine Komponente der Hafterleichterungsgründe,
aber sie wird nur wirksam, wenn man die andere Komponente berücksichtigt:
Die Gefangenen, die in Bautzen II inhaftiert waren, hatten alle hohe bis
sehr hohe Strafen zu verbüßen. Angesichts dieser hohen Strafen
hätten Haftbedingungen, wie sie in normalen DDR-Haftanstalten bestanden,
psychische Erkrankungen bis hin zum Selbstmord noch viel mehr heraufbeschworen,
als wie sie es durch die enorme Straflänge und das Eingesperrtsein
ohnehin schon taten. Es handelte sich ja zudem bei den Gefangenen auch
nicht um Personen, die in zerrütteten Familien und häufigen DDR-Gefängnisaufenthalten
sozia-
lisiert worden waren und darum eine
entsprechende Robustheit und Ab-
stumpfung den DDR-spezifischen
Haftbedingungen gegenüber erlangt hatten, sodaß ihrer normalen
Sensibilität einigermaßen Rechnung getragen werden mußte,
wenn man sie als Menschen- oder Geldtauschwerte er-
halten wollte.
Da es sich ungeachtet dieser genannten
Erleichterungen um ein Ge-
fängnis, zudem dem eines totalitären
Gesellschaftssystems handelte war ich selbstverständlich sehr froh,
als ich im Juni 1987 wieder nach Westberlin entlassen wurde. Ich hatte
etwa 7einhalb Monate lang täglich 38 Monate in Haft zugebracht, denn
neben realer Haftzeit und den Haftbedingungen gehört auch das Hafturteil
mit zur Haftbedingung. Kalfaktor Willi beispielsweise saß circa 10
Jahre lang täglich lebens-
länglich. Nach etwa 10 Jahren
wurde er, wie ich später erfuhr, dann im Spionaustausch vorzeitig
entlassen. Ein wahrhaft hartes Urteil. Ein Jahr Gefängnis beispielsweise
kann ein ganz verschiedenes Strafmaß bedeu-
ten. Denn es ist ein Unterschied,
ob man mit lebenslänglichem Urteil z.B. wegen eines Gerichtsirrtums
oder Freikaufs nach einem Jahr aus der Haft entlassen wird oder ob man
zu einem Jahr Haft verurteilt wird, welches man dann auch absitzt. Nacher
haben beide die gleiche Haftzeit abge-
sessen, aber waren doch ganz unterschiedlich
hart gestraft Denn die zu erwartende Straflänge gehört
wie gesagt ebenso zu den Haftbedingun-
gen. Die Bestrafung soll ja vor
allem eine psychische sein.
Der Alltag im "berüchtigten"
Zuchthaus
Wochentags arbeiteten die Gefangenen
von frühmorgens bis nachmittags um halb vier. Der vielleicht 100 qm
große Arbeitsraum befand sich gleich neben dem Zellentrakt und war
in wenigen Sekunden erreichbar. Die Arbeit bestand aus dem Montieren von
Elekrogehäusen am Band. Wer unter der Arbeitsnorm lag bekam keine
Strafen. Die Post wurde nach der Frühstückspause ausgeteilt.
Nach dem Mittagessen gab es eine halbe Stunde gemeinsamen Freigang im Hof.
Nach dem Freigang wurde nur noch eine geringe Zeit gearbeitet, anschließend
bei Cafe oder Tee Zeitung gelesen, Karten gespielt und sich unterhalten.
Dies war möglich, weil es im Arbeitsraum keine Kontrolleure gab. Nach
der Arbeit blieben die Zel-
lentüren zunächst geöffnet,
es wurde geduscht, wobei immer die Perso-
nen einer Zelle gemeinsam duschten.
Bis zum abendlichen Fernsehen entspannten die Gefangenen auf den Zellen,
lasen Bücher, schliefen etwas, spielten Schach, lasen, schrieben Briefe
oder unterhielten sich. Auf der Zelle gab es ein Radio, wobei der Sender
von außen eingestellt und nicht wählbar war. Man konnte aber
die Lautstärke des Radios einstellen oder es ganz abstellen, wenn
einem das Programm nicht gefiel.
Abends gegen 20 Uhr gab es bis 22
Uhr Fernsehen im Fernsehraum, wobei man die Wahl hatte, fern zu sehen oder
auf seiner Zelle zu bleiben. War man allein auf seiner Zelle, weil sich
der andere Gefangene im Fernseh-
raum aufhielt, konnte man ungestört
malen, lesen, schreiben. Am Wo-
chenende konnten sich einzelne Gefangene,
die nicht zusammen eine Zelle bewohnten, zusammen auf der Zelle eines oder
meherere Mitge-
fangener einschließen lassen,
um bei Cafe, Gebäck und Zigaretten Schach oder Karten zu spielen oder
sich zu unterhalten. Weitere, sporadische Freizeitmöglichkeiten waren
Tischtennis und Filme auf Großleinwand, die dann im Fernsehraum aufgespannt
wurde. Eine typische 2-Mann-Zelle bot Platz für ein Dopelstockbett,
einen parallel zur Bettlänge des Bettes gros-
sen Schrank, dazwischen ein ein
Meter breiter Gang. Bett, Gang und Schrank endeten an der Fensterwand,
die oben ein normales durchsich-
tiges Fenster hatte. Im Zelleneingangsbereich
befand sich links von der Tür ein Toilettenbecken, circa ein Meter
davor am der Wand befestigt ein Allzwecktisch. Rechts im Eingangsbereich
befanden sich Waschbecken, Mülleimer und Kosmetik-Regal.
Einmal im Monat konnte man von einem
Angehörigen besucht werden. Auch ein Betreuer der Ständigen Vertretung
besuchte einen alle paar Wochen. Von Angehörigen und der Ständigen
Vertretung der BRD konnten auch sporadisch Pakete geschickt werden,
sodaß westliche Rauchwaren und Cafe zum alltäglichen, westliche
Süss-und Wurstwaren und westliches Obst zum außeralltäglichen
Konsum gehörten.
Entlassung
Eines Tages verbrachte man mich in
eine leere Zelle. Zwei meiner Mit-
gefangenen kamen später hinzu.
Wir vermuteten eine ärztliche Routi-
neuntersuchung, aber schlossen auch
eine mögliche Freilassung nicht aus. Nach längerer Wartezeit
wurde ich in einen Gefängnistransporter gebracht. Wo die anderen geblieben
waren,wußte ich nicht, denn mein Transport von der Zelle in das Fahrzeug
verlief separat und sobald ich mich in der kleinen Zelle des Fahrzeugs
hinter verschlossener Tür befand war die Außenwelt für
mich optisch verschlossen. In Ostberlin traf ich die beiden Mitgefangenen
in der Anwaltpraxis Vogels wieder. Vermutlich waren sie im selben Transporter
gekommen. Es gab keinen Zweifel mehr, wir würden bald frei sein. Diese
Vorfreude in der Gewißheit, kurz vor der Entlassung aus dem Gefängnis
in die wirkliche Freiheit zu stehen gehört zu den größten
Freuden, die ich erleben durfte. Mit dieser Art Freude bin ich in
meinem Leben zweimal "beschenkt" worden. Dieser Moment ist die eigentliche
Wiedergutmachung für die Strafe des Gefangenseins. Bizarrer Weise
wäre ohne diese jene nicht möglich geworden.
Am 18.Juni 1987 wurde ich in einem
Diplomatenwagen über die Grenze nach Westberlin in Rechtsanwalt Näumanns
Büro gebracht, der das Westberliner Pendant zu Vogels Büro darstellte
und dessen Verhandlungs- und Geschäftspartner beim inneren Gefangenenaustausch
und Häftlings-
freikauf gewesen ist. In Näumanns
Büro hatte ich meine Ankunft schriftlich zu bestätigen
und wurde auf die Strasse entlassen. Ich kaufte mir 2 oder 3 Bier, fuhr
zum Ort meiner Festnahme und als die eine Büchse ausgetrunken war,
warf ich sie über die Mauer in den Todesstreifen.
Ich war so leer und leicht wie diese
Büchse.
Für die unmittelbare Zukunft
und ihre Ereignisse war also wieder viel Platz in mir.
Anmerkung:
Mit den Brüdern Onißeits
und mir gründeten drei der Teilnehmer an der Strichaktion etwa drei
Monate nach meiner Entlassung eine Musikgruppe, zu der auch zwei andere
Personen gehörten, welche für die Teilnahme an der Strichaktion
infrage kamen, aber an ihr aus unterschiedlichen Gründen nicht teilnahmen.
Die künstlerischen Aktivitäten
der Strichakteure setzten sich also später fort.Vom Zerfall der Gruppe,
ob man sie nun vermessen Künstler- oder
aktionsbezogen Mauerstrichgruppe
nennt, kann keine Rede sein, zumal neben dem Musikprojekt später
auch noch andere kleinere Kollaborationen stattfanden.
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